11. Jan2016

Gerade wenn man mehrere Nebenjobs parallel hat, kommt es häufig bei der Frage nach der Lohnsteuerklasse zu Verwirrung, spätestens aber, wenn nicht von Beginn an genau aufgepasst wird, und man dann, wenn die Lohnabrechnung auf dem Tisch liegt, feststellen muss, dass man in einer anderen Steuerklasse abgerechnet wurde, als man sich dies gedacht hatte und der Nettolohn am Ende dadurch deutlich geringer ist als erhofft.
Wir möchten Euch die Ernüchterung beim Erhalt der Abrechnung ersparen. Daher erhaltet Ihr hier ein paar Tipps und Infos rund um das Thema „Lohnsteuerklasse“.
Grundsätzlich gibt es sechs verschiedene Steuerklassen. In der unten stehenden Auflistung könnt Ihr entnehmen, für wen welche Steuerklasse grundsätzlich anzuwenden ist.
Steuerklasse 1
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Steuerklasse 2
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Steuerklasse 3
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Steuerklasse 4
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Steuerklasse 5
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Steuerklasse 6
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Die meisten von Euch werden demnach der Steuerklasse 1 zuzuordnen sein. Manchmal kann es jedoch sein, dass zwei Jobs parallel laufen, sodass man sich entscheiden muss, in welchem Job man welche Lohnsteuerklasse angibt.
Grundsätzlich ist es hierfür am sinnvollsten, bei dem Job, bei dem man (voraussichtlich) einen höheren Verdienst hat, die Steuerklasse 1 anzugeben und bei dem Job, bei dem man den (voraussichtlich) geringeren Verdienst hat, die Steuerklasse 6. Dies sollte bereits im Voraus überlegt werden, da bei einer Mehrfachnennung der Steuerklasse 1 automatisch vom Finanzamt die Korrektur vorgenommen wird und diese Überlegungen dann eben nicht mehr beachtet werden. Durch eine genaue Überlegung im Voraus kann man sich somit viel Ärger und Stress im Nachhinein ersparen.