Gerade wenn man mehrere Nebenjobs parallel hat, kommt es häufig bei der Frage nach der Lohnsteuerklasse zu Verwirrung, spätestens aber, wenn nicht von Beginn an genau aufgepasst wird, und man dann, wenn die Lohnabrechnung auf dem Tisch liegt, feststellen muss, dass man in einer anderen Steuerklasse abgerechnet wurde, als man sich dies gedacht hatte und der Nettolohn am Ende dadurch deutlich geringer ist als erhofft.

Wir möchten Euch die Ernüchterung beim Erhalt der Abrechnung ersparen. Daher erhaltet Ihr hier ein paar Tipps und Infos rund um das Thema „Lohnsteuerklasse“.

Grundsätzlich gibt es sechs verschiedene Steuerklassen. In der unten stehenden Auflistung könnt Ihr entnehmen, für wen welche Steuerklasse grundsätzlich anzuwenden ist.

Steuerklasse 1

 

  • ledige und geschiedene Arbeitnehmer
  • verheiratete Arbeitnehmer, deren Gatte im Ausland wohnt oder die vom Gatten dauernd getrennt leben
  • verwitwete Arbeitnehmer, deren Gatte vor dem 1. Januar 2014 verstorben ist
  • Arbeitnehmer, die beschränkt einkommenssteuerpflichtig sind
  • Arbeitnehmer, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben

Steuerklasse 2

 

  • unter Steuerklasse 1 genannte Arbeitnehmer, wenn ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht

Steuerklasse 3

 

  • verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder Arbeitslohn bezieht und in die Steuerklasse 5 eingereiht wird
  • verwitwete Arbeitnehmer im Kalenderjahr 2013, wenn der Ehegatte nach dem 31. Dezember 2011 verstorben ist, beide Ehegatten an dessen Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd getrennt gelebt haben.

Steuerklasse 4

 

  • verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben

Steuerklasse 5

 

 

  • tritt für einen Ehegatten an die Stelle der Steuerklasse 4, wenn der andere Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse 3 eingereiht wird

Steuerklasse 6

 

  • Arbeitnehmern, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn aus dem zweiten und weiteren Dienstverhältnis

 

Die meisten von Euch werden demnach der Steuerklasse 1 zuzuordnen sein. Manchmal kann es jedoch sein, dass zwei Jobs parallel laufen, sodass man sich entscheiden muss, in welchem Job man welche Lohnsteuerklasse angibt.

Grundsätzlich ist es hierfür am sinnvollsten, bei dem Job, bei dem man (voraussichtlich) einen höheren Verdienst hat, die Steuerklasse 1 anzugeben und bei dem Job, bei dem man den (voraussichtlich) geringeren Verdienst hat, die Steuerklasse 6. Dies sollte bereits im Voraus überlegt werden, da bei einer Mehrfachnennung der Steuerklasse 1 automatisch vom Finanzamt die Korrektur vorgenommen wird und diese Überlegungen dann eben nicht mehr beachtet werden. Durch eine genaue Überlegung im Voraus kann man sich somit viel Ärger und Stress im Nachhinein ersparen.

Zurück

Letzte Beiträge

Die Lohnsteuerklasse richtig angeben

11. Jan 2016

von Annalena Bohnsack

Lohnabrechnung - So verstehst Du Deine Abrechnung

04. Jan 2016

von Alina Brünjes

Das war die eroFame 2014...

10. Nov 2014

von Annalena Bohnsack

Jobs / Personallogin
zurück zur Übersicht